Verhinderungspflege
Für eine professionelle Vertretung
Verhinderungspflege SGB XI §39
Was geschieht, wenn Ihre ehrenamtliche Pflegeperson (z.B. Familienangehöriger) Ihre Pflege zeitweise (z.B. Theaterbesuche, Geburtstage) oder auch längerfristig (z.B. Urlaub, Krankheit) nicht übernehmen kann?
Sollten Sie mindestens seit einem halben Jahr einen Pflegegrad besitzen, können Sie uns, das Pflegeteam Renate Ronsdorf, beauftragen, Ihre Pflegeperson zu vertreten, unabhängig von Ihrem Pflegegeld. Die Kosten für die Verhinderungspflege werden von der Pflegekasse übernommen.
Die Betreuungsleistung ist bei jedem Pflegegrad mit inbegriffen.
Informieren Sie sich unverbindlich bei uns über die gesetzlichen Bestimmungen. Gerne setzen wir uns auch diesbezüglich in Ihrem Auftrag mit Ihrer Pflegekasse in Verbindung, um eventuelle Fragen abzuklären.
02336 7706 |
Dauer
Die Pflegekasse springt bis zu 6 Wochen ein.
Betrag
Bis zu einem Gesamtbetrag von 1.612€ im Jahr.
Beratung
Pflegende Angehörige werden durch Anleitung, Beratung und Begleitung unterstützt.
Weitere Leistungen vom Pflegeteam Renate Ronsdorf:
Informieren Sie sich hier in aller Ruhe über die jeweiligen Leistungen, welche wir anbieten.
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Wir sind für Sie da!
Nehmen Sie jederzeit Kontakt mit uns auf – Wir helfen Ihnen weiter!